Landgericht in Sachen Ritter gegen Räuber

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Norbert von Thule
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Landgericht in Sachen Ritter gegen Räuber

Beitrag von Norbert von Thule »

Es war einmal ...*
Die [url=http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/647342/duell-zweier-rollenspieler-vorm-landgericht-osnabruck]Neue Osnabrücker Zeitung[/url] hat geschrieben:
Es war einmal am 20. April 2013. Da trafen auf einem Feld bei Gehrde böse Räuber auf magische Zwerge und edle Ritter. Einer der finsteren Gesellen traf einen der Edelmänner mit seiner Schaumstoff-Keule am Auge. Aus dem Rollenspiel wurde plötzlich Ernst.
Der Verletzte, ein Mann aus Emden, büßte 45 Prozent seiner Sehkraft auf dem linken Auge ein und verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro sowie einen Verdienstausfall von etwa 2450 Euro. Am Donnerstag trafen der böse Räuber und der Ritter aus dem „Live Action Role Playing“ (LARP) genannten Rollenspiel im Saal 9 des Landgerichts wieder aufeinander.
Auf dem Ferienhof Groneik bei Gehrde hat sich am 20. April 2013 eine Schar von Rollenspielern eingefunden, um eine mittelalterliche Geschichte als eine Art „Improvisationstheater“ zu spielen, wie der Kläger vor Gericht erzählte. Dabei ist es zu der „gespielten Keilerei“ gekommen, bei dem der Mann aus Emden am Auge verletzt wurde. Dies geschah bei dem besagten Kampf Gut gegen Böse.

Treffer am Kopf

Eine Gruppe Räuber, zu denen der damals 15-jährige Beklagte gehörte, griff eine andere Gruppe an, in der sich der Emdener befand. Beide trafen im Kampfgetümmel aufeinander. Dabei wurde der Ritter so unglücklich am Kopf getroffen, dass ihm sofort schwarz vor Augen wurde. Den Treffer habe er wie ein Schlag mit einer Eisenstange empfunden, sagte der Emdener vor Gericht. Später sah er ein Flimmern vor seinem inneren Auge, dass nicht mehr aufhörte.

Waffen mit Schaumstoff umwickelt


Der Räuber sagte dagegen, er wisse nicht, ob er den Schlag überhaupt ausgeführt habe oder der Ritter von jemand anderes getroffen wurde. Der Geschäftsführer der Firma, die das Rollenspiel in Gehrde durchgeführt hat, sagte vor Gericht aus, der Beklagte habe ihm unmittelbar nach dem Gefecht erzählt, er habe den Verletzten getroffen, es aber nicht aus Absicht getan. Vor der Veranstaltung seien alle Teilnehmer schriftlich und mündlich darauf hingewiesen worden, Schläge gegen den Kopf- und Genitalbereich zu vermeiden. Alle Teilnehmer sagten jedoch vor Gericht, dass es solche Treffer immer mal geben würde. Außerdem würden alle Waffen mit Schaumstoff umwickelt und einer Kontrolle unterzogen, die jedoch freiwillig sei, so der Geschäftsführer. Der vermeintliche Schläger konnte aber nach dem Unfall weiter an dem Rollenspiel teilnehmen, da kein Regelverstoß festgestellt wurde, wie er in seiner Aussage darlegte.

Lokführer büßt Sehkraft ein


Für den Emdener hat die Teilnahme an dem Rollenspiel in der Realität ernsthafte Konsequenzen. Er ist Lokführer bei der Nord-West-Bahn. Seinen Beruf konnte er nach dem Unfall zunächst nicht ausüben. Vom Amtsarzt sei festgestellt worden, dass er auf dem linken Auge nur noch 55 Prozent Sehkraft besitzt, berichtete er. Er sagte zudem, dass Lokführer bei der NWB über 50 mindestens Prozent Sehkraft verfügen müssten. Der Emdener weiß aber nicht, ob er in der Zukunft weiterhin als Lokführer tätig sein kann, da es möglich sei, dass sich der Zustand seines Auges verschlechtere und in zwei Jahren ein anderes Unternehmen die NWB übernehme und dann eine andere Norm für die Sehkraft der Lokführer gelte.
Eine Entscheidung soll am 28. Januar 2016 fallen. Der Richter setzte den Termin für 14.30 Uhr im Saal 9 im Landgericht an.
Die Fortsetzung gestern - das Urteil**:

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** Urteil im Rechtsstreit wegen Verletzung beim "Live Action Role Playing"
Pressemitteilung 4/16
28.01.2016


Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit heute verkündetem Urteil die Zivilklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen bei einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing) in Gehrde abgewiesen (Az. 4 O 1324/15).
Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, ihn bei einer mittelalterlichen Kampfszene im Rahmen eines Live-Rollenspiels auf dem Ferienhof Groneik in Gehrde am 20.4.2013 mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge verletzt zu haben, dass ein Dauerschaden eingetreten sei und die Sehfähigkeit des Klägers aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden könne (zu den Einzelheiten vgl. die Pressemitteilung Nr. 66/15).
Pressemitteilung 65/15
08.12.2015

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am 10.12.2015 um 9:15 Uhr in Saal 9 über eine Zivilklage, mit der ein Mann aus Emden auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen wird, weil er den Kläger auf einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (LARP = Live Action Role Playing) in Gehrde verletzt haben soll.
Der von Frau Rechtsanwältin Harting aus Emsdetten vertretene Kläger hatte am 20.04.2013 an einem Live-Rollenspiel auf dem Ferienhof Groneik in Gehrde teilgenommen, bei dem eine fiktive mittelalterliche Geschichte als Rollenspiel nachgespielt wurde. Dabei kam es zu einer im „Plot" vorgesehenen Kampfszene, bei der der Beklagte einen „bösartigen" Plünderer darstellte, während der Kläger zu den „guten" Dorfbewohnern gehörte. Der Kampf wurde mit „Schwertern" geführt, bei denen es sich um mit Schaumstoff ummantelte Glasfieberstäbe handelte. Die Kampfszene, an der neben den beteiligten Parteien noch etliche andere Veranstaltungs­teilnehmer beteiligt gewesen sind, spielte sich auf einem engen Waldweg ab.
Der Kläger wirft dem Beklagten vor, ihn entgegen der Teilnahmebedingungen für LARP-Veranstaltungen mit dem Schaumstoffschwert gegen den Kopf geschlagen und ihn im Bereich von Schläfe und Auge getroffen zu haben. Infolge des Schlages habe der Kläger einen kleinen Riss oberhalb der Fovea erlitten. Überdies sei es zu einer Aderhaut-Ruptur gekommen. Es sei ein Dauerschaden in der Form eingetreten, dass die Sehfähigkeit des Klägers aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden könne. Der Kläger beansprucht Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 40.000,00 €, Verdienstausfall in Höhe von 2.443,51 € sowie die Feststellung der weiteren Eintrittspflicht des Beklagten für Zukunftsschäden.
Der Beklagte verwehrt sich gegen diese Vorwürfe und bestreitet, dass der Kläger in der Unübersichtlichkeit des Gefechts tatsächlich durch seine Waffe getroffen worden sei. Ferner verweist er u.a. vorsorglich auf die Anwendung der Regeln für Sportverletzungen, wonach Teilnehmer an Sportveranstaltungen für solche Schäden nicht haftbar gemacht werden könnten, die aus Verletzungen herrühren, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind und daher von den Teilnehmern in Kauf genommen werden müssten.
Der Einzelrichter wird in dem anstehenden Termin eine Güteverhandlung durchführen, den Sach- und Streitstand mit den Parteien erörtern und die Parteien persönlich anhören. Ferner wird er voraussichtlich weitere Teilnehmer an dem Rollenspiel zum Hergang der Kampfszene als Zeugen vernehmen.
Eine abschließende Entscheidung wird für den Termin noch nicht erwartet.

Mit dem heute verkündeten Urteil wurde die Klage als unbegründet abgewiesen. Zwar gelangte das Gericht nach der Vernehmung diverser Teilnehmer an dem Rollenspiel zu der Überzeugung, dass es tatsächlich der Beklagte gewesen ist, der den Kläger im Rahmen der Kampfszene mit der Keule am Kopf getroffen hat. Das Gericht vermochte jedoch nicht festzustellen, dass der Beklagte den Schlag auch bewusst gegen den Kopf des Klägers geführt hat. Der Kläger selbst hatte im Rahmen seiner persönlichen Anhörung Zweifel daran geäußert, dass der Beklagte den Schlag bewusst gegen seinen Kopf geführt habe, zumal er den Beklagten zuvor nicht gekannt habe und er sich nicht vorstellen könne, dass der Beklagte etwas gegen ihn gehabt habe. Überdies hatte der Kläger eingeräumt, dass es bei Veranstaltungen wie der vorliegenden immer wieder auch zu Kopftreffern komme, was in der Hektik des Kampfgeschehens nicht mit ausreichender Sicherheit zu vermeiden sei. Im vorliegenden Fall kam nach den Feststellungen des Gerichts hinzu, dass sich der Beklagte als „Räuber" in der gespielten Szene gegen zwei „gute Ritter" verteidigen musste.
Im Ergebnis sah der zuständige Richter keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den Schlag gezielt und damit vorsätzlich ausgeführt hat. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers des Beklagten stehe dem Kläger aber Schadensersatz nicht zu. Denn zum einen würden die Regeln der LARP-Veranstaltung, an der die Parteien teilgenommen hatten, lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten, zum anderen sei dem Kläger bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann. Soweit er dennoch an den Kampfszenen teilgenommen habe, habe er mit seiner Teilnahme stillschweigend darin eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen.
Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dr. Nicole Hellmich
Richterin am Landgericht
- Pressesprecherin -
Landgericht Osnabrück
andreas der wikinger
Beiträge: 25
Registriert: 23.04.2012, 22:46
Wohnort: Eifel

Re: Landgericht in Sachen Ritter gegen Räuber

Beitrag von andreas der wikinger »

Beim Kampf Sport kann man seinen Gegner auch nicht verklagen ,solange er sich nicht grob regelwidrig Verhalten hatt !
Allerdings muss bei Vereinssport eine Versicherung gegen Sport Verletzungen abgeschlossen werden.
Die Geißel Gottes Mein Handwerk ´´ rauben morden und brandschatzen auch das jungfernschänden ,ist mir ein wonne´´
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